„Der Frankfurter Flughafen ist der Job-Motor und das Herzstück der Region. Dieser Ausbau des Flughafens ist notwendig und hat einen massiven Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung Hessens und die der Bundesrepublik“, sagte heute der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier im Landtag, „denn er ist ein entscheidender Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit und Zukunft unseres Landes“. Gleichzeitig machte Bouffier deutlich: „Es geht hier nicht um die Optimierung der Gewinne beteiligter Unternehmen, sondern um die vernünftige Weiterentwicklung des Flughafens und darum, dass die Lärmbelastung für die Bevölkerung erträglich ist“, erklärte Bouffier. „Die Landesregierung bleibt sensibel für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger – es muss ein fairer Interessensausgleich stattfinden“, so der Ministerpräsident. Allerdings liege es ebenso im Interesse des Landes, einen Flughafen von Weltgeltung zu behalten. „Dies geht nur mit den Bürgern. Wir müssen zu weniger Lärm kommen, wir brauchen eine Lärmbremse“, sagte Bouffier.

Aktiver und passiver Schallschutz blieben wichtige Daueraufgaben – nicht nur in der Nacht, sondern den ganzen Tag über. Daher habe das Hessische Kabinett auch eine Lärmschutzverordnung verabschiedet, die weit über die gesetzlichen Voraussetzungen hinausgehe. Die von Wirtschaftsminister Dieter Posch geleitete „Task Force“ erarbeite Konzepte für die Optimierung der Flugrouten und Flughöhen zur Lärmminderung. Darüber hinaus werden zurzeit 26 Maßnahmen seitens der Landesregierung sowie weitere sieben Maßnahmen des Forums Flughafen und Region (FFR) zum Schallschutz umsetzt. Dazu gehören 16 Maßnahmen des aktiven Schallschutzes, vier Maßnahmen des passiven Schallschutzes nach der Lärmschutzbereichsverordnung, fünf übergreifende Maßnahmen des aktiven und passiven Schallschutzes, wie etwa Vorbehaltsregelungen und eine Maßnahme der indirekten Steuerung durch lärmabhängige Flughafenentgelte. Auch die weiteren sieben Maßnahmen des aktiven Schallschutzes als Maßnahmenpaket aktiver Schallschutz des FFR werden unter Mitwirkung der Landesregierung umgesetzt.

Im Hinblick auf das im März 2012 erwartete Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig sagte Bouffier, es sei falsch, den Eindruck zu erwecken, dass die Rücknahme der Revision zu einem Nachtflugverbot führen werde. Stattdessen werde in diesem Falle ein neues Planfeststellungsverfahren erforderlich. „Wir brauchen eine höchstrichterliche Entscheidung für Rechtssicherheit und Rechtsfrieden, das kann nur das Bundesverwaltungsgericht entscheiden und dies ist im Übrigen der schnellste Weg“, erklärte der Ministerpräsident.

„Wir haben das Thema Lärmschutz nicht erst jetzt entdeckt“, sagte Bouffier und wies abschließend auf Maßnahmen hin, die außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Landesregierung liegen. Mit leiseren Flugzeugen, verschiedenen Flugrouten und der Auswertung des Realbetriebs der neuen Flugroute würden weitere Erkenntnisse gesammelt, die Rückschlüsse auf mögliche Verbesserungen zuließen.

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