Der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier hat die Bedeutung der Hessischen Verfassung bei dem Symposium „70 Jahre Hessische Verfassung – 70 Jahre Grundrechtsschutz in Hessen“ gewürdigt. „Nach Jahren des Krieges, der Zerstörung und der Flucht war es ein juristisches Werk, das die Geburt unseres Bundeslandes einläutete. Kaum eineinhalb Jahre nach dem Ende des 2. Weltkrieges trat am 1. Dezember 1946 eine Verfassung in Kraft, die die Hoffnungen, politischen Ideen, aber auch die Zerrissenheit dieser Zeit in Hessen in sich vereinte“, erinnerte Ministerpräsident Volker Bouffier im Wiesbadener Schloss Biebrich an die Ursprünge vor knapp 70 Jahren. „Die Werte der Verfassung, wie die Unantastbarkeit der Würde des Menschen, die Gleichheit von Mann und Frau oder die Meinungs- und Religionsfreiheit, sind auf den Trümmern unserer Geschichte geschaffen worden, ihre kommunalen und finanziellen Strukturvorgaben haben uns Stabilität und Wohlstand gebracht. Bis heute bildet unsere Verfassung den normativen Rahmen und stellt das Fundament des politischen Lebens in Hessen dar.“

In vielen Bereichen hoch aktuell

„Vertrieben von Krieg, Hunger und Terror sind es heute die vielen Flüchtlinge in unserem Land, die uns daran erinnern, dass diese Werte keine Selbstverständlichkeit in der Welt sind. In vielen Bereichen ist die Hessische Verfassung hoch aktuell, etwa der Abschnitt über den Schutz der Grundrechte“, so der Ministerpräsident.

Auch die Hessische Verfassung vom 1. Dezember 1946 sei so in Kraft gesetzt worden. Es sei ein großer Vorteil, wesentliche Grundregeln des Zusammenlebens durch einen Schöpfungsakt des Souveräns, der Bürgerinnen und Bürger, mit Leben zu erfüllen, sagte Volker Bouffier. „Die Vorschrift, dass seitdem nur die Mehrheit der Parlamentarier im Hessischen Landtag verfassungsändernde Referenden einleiten können, ist aber ein ebenso großer Vorteil.“

Den Anteil an der demokratischen Entwicklung würdigen

Mehrere Bundesverfassungsrichter und der Präsident des Bundesverfassungsgericht, Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, waren der Einladung nach Wiesbaden gefolgt, um mit zahlreichen Gästen aus Politik, Justiz und Gesellschaft an die Gründungszeit der Verfassung zu erinnern und ihren Anteil an einer demokratischen Entwicklung in ganz Deutschland zu würdigen.

Das Symposium bildete auch den Rahmen, um dem früheren hessischen Justizstaatssekretär und aus dem Amt scheidenden, langjährigen Richter des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Herbert Landau, als Dank für seine Arbeit die ihm gewidmete Festschrift zu überreichen.

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