Der Bundesratspräsident und Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier hat heute an die Verkündung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland vor 66 Jahren erinnert: „Am 23. Mai 1949 erhielt unsere Demokratie mit dem Grundgesetz ihr Fundament. Damit waren zwei große Hoffnungen verbunden: Es sollte die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger vor allen Anfechtungen schützen, die Würde, Freiheit und Unversehrtheit jedes Einzelnen garantieren. Und es sollte erst dann eine dauerhafte Verfassung werden, wenn Deutschland wiedervereinigt ist und alle Deutschen in seinem Schutz leben können. Beide Hoffnungen haben sich erfüllt.“

Die Würde des Menschen ist unantastbar

„Was als Provisorium gedacht war, wurde zum Vorbild für Staatsverfassungen auf der ganzen Welt“, stellte Volker Bouffier fest. „Von Japan bis Südafrika, von Lateinamerika bis nach Osteuropa stand das deutsche Grundgesetz bei vielen Staatsgründungen und Reformen Pate.“ Es garantiert allen Menschen in Deutschland Grundrechte, die in ihrem Wesensgehalt auch vom Gesetzgeber nicht angetastet werden können. Hierzu zählen das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, auf Meinungs- und Pressefreiheit, auf Gleichheit vor dem Gesetz, Versammlungsfreiheit und das Recht auf Asyl. „Der Kern des Grundgesetzes ist in seinem ersten Satz enthalten: ‚Die Würde des Menschen ist unantastbar.‘ Er bezeugt unser uneingeschränktes Bekenntnis zu den Menschenrechten und ist Ausdruck der Lehren, die wir aus dem Scheitern der Weimarer Republik und den Verbrechen des Dritten Reiches gezogen haben. Er drückt unseren unbedingten Willen aus, gemeinsam mit unseren Nachbarn in Frieden und Freiheit zu leben. Heute ist er ebenso wie vor 66 Jahren unser Kompass in einer sich ständig verändernden Welt“, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier.

Den ersten Entwurf des Grundgesetzes hatte der Verfassungskonvent im August 1948 auf der Insel Herrenchiemsee in Bayern erarbeitet. Auf dieser Grundlage entwickelte der Parlamentarische Rat im Auftrag der West-Alliierten die rechtliche Basis für die junge Demokratie in Westdeutschland. Präsident des Parlamentarischen Rates, der aus Mitgliedern der Landtage bestand, war Konrad Adenauer, der spätere erste Bundeskanzler der Bundesrepublik. Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz in Bonn unterzeichnet und von ihm verkündet. Am darauffolgenden Tag trat es in Kraft. „Doch erst mit der Deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 wurde aus dem Grundgesetz der elf westdeutschen Bundesländer die Verfassung des wiedervereinigten Deutschlands“, sagte Bundesratspräsident Volker Bouffier, der in diesem Jahr Gastgeber der Feierlichkeiten zum 25. Jahrestag der Deutschen Einheit sein wird.

„Grundgesetz hat weltweit Schule gemacht“

„In den vergangenen 66 Jahren hat das Grundgesetz weltweit Schule gemacht. Seine Grundpfeiler Föderalismus, Gewaltenteilung und die Rolle des Bundesverfassungsgerichts als Wächter über die Grundrechte haben Entsprechungen in die Verfassungen vieler Länder der Erde gefunden“, stellte Ministerpräsident Volker Bouffier fest. „Doch das Grundgesetz ist kein starres Gebilde, sondern ein lebendiger Teil unseres Staates, der immer wieder vor neuen Herausforderungen und Fragen steht und an ihnen wächst. Mit der Wiedervereinigung sind wir in eine neue Phase eingetreten, in der wir auf der Grundlage der Werte des Grundgesetzes von Menschenwürde, Freiheit und Gleichheit unseren Teil zu einem friedlichen und vereinten Europa beitragen.“

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