Der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier hat den Erlass über die Stiftung des Ehrenbriefes des Landes Hessen geändert. Ziel der Neuregelung ist es, den Missbrauch dieser Auszeichnung durch Träger zu verhindern. „Nun kann der Landesehrenbrief auch wieder aberkannt werden“, erklärte Bouffier. Demzufolge wird der Erlass in der Fassung vom 5. September 2008 um einen neuen Artikel 7 erweitert:

Artikel 7:
Erweist sich die beliehene Person durch ihr späteres Verhalten, insbesondere durch Begehen einer entehrenden Straftat, des verliehenen Ehrenbriefes unwürdig oder wird ein solches Verhalten nachträglich bekannt, so kann ihr der Verleihungsberechtigte die Auszeichnung durch Widerruf oder Rücknahme entziehen und die Einziehung der Ehrenbriefurkunde und der Ehrennadel anordnen.

Mit Bezug auf die heutige Veröffentlichung des Erlasses betonte der Ministerpräsident: „Menschen, die sich freiwillig für andere engagieren, halten unsere Gesellschaft zusammen – dafür verdienen sie unsere Anerkennung. Wir lassen nicht zu, dass der Landesehrenbrief durch Einzelne instrumentalisiert wird. Ebenso wenig werden wir den beispielhaften Einsatz tausender Trägerinnen und Träger dieser Urkunde diskreditieren lassen. Die Änderung des Erlasses dient sowohl ihrem Schutz, als auch dem des Landesehrenbriefes“, so Bouffier.

Der Erlass ist heute im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen (Nummer 20) erschienen und tritt morgen in Kraft.

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