„Die Entscheidung der Hessischen Landesregierung für den Ausbau des Frankfurter Flughafens ist durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts klar bestätigt worden. Gleichzeitig wurden die Klagen der Ausbaugegner deutlich zurückgewiesen. Dies ist eine gute Entscheidung für die Zukunft unseres Landes“, so der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier heute bei seinem Statement zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes. „Ziel unserer Revision war es, Rechtssicherheit bezüglich der Nachtflüge zu erlangen. Diese Rechtssicherheit haben wir nun erhalten, die Revision hat sich gelohnt“, betonte Bouffier.

Ministerpräsident Bouffier verwies auf die zwei zentralen Ergebnisse der Mediation: Den Ausbau des Flughafens sowie keine geplanten Flüge in der Nacht. „Durch das Urteil der Leipziger Richter sind diese Ergebnisse nun rechtssicher. Damit kann das Mediationsergebnis jetzt umgesetzt werden“, kündigte Bouffier an. Auch für die so genannten Nachtrandstunden von 22.00 bis 23.00 Uhr und von 5.00 bis 6.00 Uhr habe das Gericht Klarheit geschaffen, indem es 133 Flüge, bezogen auf das Kalenderjahr, für zulässig erklärt hat, so der Ministerpräsident weiter.

„Die Hessische Landesregierung wird mit der von mir einberufenen Allianz gegen Fluglärm sowohl für die Nachtrandstunden wie auch für den Tag engagierte Ziele und Maßnahmen zum aktiven und passiven Lärmschutz vorantreiben. Hierbei setzte ich bewusst auch auf das konstruktive Zusammenwirken mit dem Forum Flughafen und Region sowie der Fluglärmkommission“, sagte Ministerpräsident Bouffier abschließend.

Foto: E. Blatt (Hessische Staatskanzlei)

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