Die hessische Verfassung muss nach 70 Jahren überarbeitet werden. Ministerpräsident Volker Bouffier erklärt im Interview, wo der Reformbedarf sieht. Und welche Änderungen besser nicht vorgenommen werden sollten.

Herr Ministerpräsident, Hessen wird 70 Jahre, das wird ausgiebig gefeiert. Aber wie lange wird es das Bundesland überhaupt noch geben?

Noch sehr lange. Wir haben nach der Katastrophe der Nazi-Diktatur die Chance bekommen, ein besseres Land aufzubauen. Vor 70 Jahren haben die Hessen mit einer ersten Volksabstimmung in einem freien Land die Verfassung angenommen. Es ist nicht selbstverständlich, dass wir so lange in Freiheit und nie gekanntem Wohlstand leben. Das muss immer wieder neu erkämpft werden. Da muss man immer wieder daran erinnern: Wir verdanken es den Amerikanern, dass es Hessen in seiner jetzigen Form gibt. Das baut auf einer Wertgemeinschaft: Parlamentarischem System, freie Presse, eine Wirtschaft, die vom Staat nicht gegängelt wird, aber eine soziale Verpflichtung hat. Wer hätte gedacht, dass es in Europa wieder so weit kommt, dass die Pressefreiheit in Gefahr gerät, wie derzeit in der Türkei. Ich glaube, dass ein solches Verfassungsjubiläum ein guter Anlass ist, das Bewusstsein dafür zu schärfen.

Zurück zur Eingangsfrage: Ist der Zuschnitt des Landes überhaupt noch zeitgemäß? Oder wäre es an der Zeit, über eine Zusammenlegung mit Rheinland-Pfalz oder Thüringen nachzudenken, damit der Föderalismus wieder leichtgängiger wird?

Die Frage kommt ja wie Loch Ness im Sommer. Hessen ist stark genug und spielt eine starke Rolle im föderalen System, das Deutschland stark gemacht hat. In Hessen, aber auch in Thüringen gibt es eine beachtliche Identifikation der Bürger mit ihrem Land. Man wird der Bevölkerung klar machen müssen, warum sie diese ihr vertraute Identität aufgeben soll. Das wird man nicht mit technisch-bürokratischen Erwägungen machen können. In der Bevölkerung gibt es für solche Veränderungen keine Bereitschaft. Deshalb glaube ich, Hessen wird es noch lange geben.

Derzeit wird in einem Verfassungskonvent darüber nachgedacht, wie die 70 Jahre alte Verfassung verändert werden muss. Wo muss aus Ihrer Sicht nachgesteuert werden?

Unsere Verfassung bietet nach wie vor ein tragfähiges Fundament für unsere Gesellschaft und unseren Staat. Sie hat sich bewährt. Wir haben uns in der Koalition darauf verständigt vier Dinge zu machen: Die Todesstrafe abschaffen, das Staatsziel Ehrenamt etablieren, was mir persönlich extrem wichtig ist, weil das Engagement der Bürger der Kitt der Gesellschaft ist. Wir wollen die Hürde für Volksabstimmungen maßvoll absenken. Und wir wollen das Wahlalter einheitlich halten, 18 Jahre, passiv wie aktiv. Darüber hinaus gibt es eine breite Palette von Vorschlägen, die alle ihre Berechtigung haben. Am Ende wird es keine Totalrevision geben. Denn wenn alle Interessen berücksichtigt werden, wird der besondere Wert der Verfassung eher geschwächt als gestärkt. Ich glaube, dass wir auf jeden Fall die vereinbarten vier Ziele umsetzen. Darüber hinaus wird man sehen, auf welche Punkte man sich noch verständigen kann.

Nach dem Referendum über den Brexit hatten Sie gesagt, man müsse Lehren daraus ziehen. Die mancherorts anzutreffende Begeisterung für Volksabstimmungen müsse mit großer Zurückhaltung beurteilt werden. Was heißt das konkret?

Das heißt, dass die Entscheidungen immer noch im Parlament zu fallen haben. Der Vorteil im parlamentarischen Betrieb ist, dass ich Änderungen vornehmen kann. Volksentscheidungen gänzlich umzudrehen, scheint mir extrem schwierig. Wir werden in Hessen aufpassen müssen, dass nicht eine engagierte Minderheit am Ende über die schweigende Mehrheit entscheidet. Wir haben Volksabstimmungen in Hessen schon seit 1946 in unserer Verfassung verankert. Es kann jetzt nur darum gehen, die Hürden von 25 Prozent maßvoll zu senken. Aber nicht auf eine Größenordnung, bei der man befürchten muss, dass am Ende emotionale Bewegungen Entscheidungen für das ganze Volk herbeiführen, die man bei längerer Betrachtung klüger hätte treffen können.

Vor 70 Jahren hatte sich in einer Volksabstimmung die Mehrheit der Hessen für eine Vergesellschaftung diverser Industrien und Großbanken ausgesprochen. Jetzt taucht das im Verfassungskonvent wieder auf: SPD und Linke wollen diesen Artikel 41 der Verfassung beibehalten.

Die Verfassungslage ist klar: Das Recht des Bundes überlagert das, der Artikel bleibt ohne Wirkung. Die Abstimmung vor 70 Jahren muss man aus der Geschichte heraus verstehen. Das ist ein Dokument aus der damaligen Zeit. Aber wenn man die Verfassung auf einen modernen Stand bringen will, muss man diesen Artikel streichen.

Das Interview führten Stefan Schröder und Christoph Cuntz.

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