„Es ist wichtig, dass sich der Bund und die Länder auf Eckpunkte bei der Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) verständigt haben.

Trotz des massiven Ausbaus der Windenergie an den Küsten in den vergangenen Jahren kommt der Strom wegen fehlender Leitungen nicht ausreichend im Süden an. Es kann nicht sein, dass an den Küsten Windenergieanlagen dafür bezahlt werden, dass sie keinen Strom produzieren. Das verdeutlicht einmal mehr die Notwendigkeit des Stromnetzausbaus, damit der Windstrom aus dem Norden auch zu den großen Stromverbrauchern im Süden kommt.

Anders als in den Küstenländern gibt es in Hessen keine nennenswerten Abregelungen, die sich auf der Stromrechnung niederschlagen. Hessen verbraucht praktisch allen selbst produzierten Strom aus Windenergie regional. Grundsätzlich wollen wir die Erneuerbaren Energie weiter ausbauen.

Staatlich festgelegte Strompreise soll es künftig nicht mehr geben, stattdessen sollen  Stromkontingente ausgeschrieben werden. Ziel ist es, dass die EEG-Umlage die Verbraucher nicht immer stärker belastet. Statt einer staatlich festgelegten Förderung sollen die günstigsten Anbieter zum Zug kommen. Wichtig für Hessen ist: Private Hausbesitzer mit kleinen Solaranlagen sind davon nicht berührt. Für lokale Bürgerenergiegenossenschaften soll es Erleichterungen geben, um sich an dem neuen Ausschreibungsverfahren zu beteiligen. Generell gilt: Energie muss sauber, jederzeit verfügbar und bezahlbar bleiben.“

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