Nach monatelangem Streit haben sich die Parteien über eine Schuldenbremse für Hessen geeinigt. Ministerpräsident Volker Bouffier führte am Dienstag in Wiesbaden abschließende Verhandlungen mit den Fraktionschefs der vier größten Fraktionen im Hessischen Landtag und sprach anschließend von einem guten Kompromiss. Nötig ist eine Verfassungsänderung, die den Bürgern in einer Volksabstimmung am 27. März kommenden Jahres vorgelegt wird. Findet der Vorschlag eine Mehrheit, darf das Land ab dem Jahr 2020 keine neuen Schulden mehr machen.

Die Volksabstimmung wird mit der Kommunalwahl am 27. März 2011 stattfinden. Dabei werde den Bürgern neben den Paragrafen der Verfassungsänderung ein kurzer erklärender Text vorgelegt, sagte Bouffier. Auch über diesen wollen sich die Parteien noch einigen. Der Bund der Steuerzahler kündigte eine Informationskampagne an, um die Bürger von der Notwendigkeit der Schuldenbremse zu überzeugen.

„Ich freue mich, dass es gelungen ist, die Dinge zusammenzubringen“, sagte Ministerpräsident Bouffier und bedankte sich bei den Fraktionen für die Zusammenarbeit. „Das ist ein guter Tag für unser Land“, bekräftigte der Ministerpräsident. Die Gemeinsamkeit der Parteien ermögliche einen „Paradigmenwechsel in der Finanzpolitik“. Er sei zuversichtlich, dass die Schuldenbremse die Volksabstimmung bestehe. Die Fraktionen wollen den Kompromiss als gemeinsamen Änderungsentwurf in den Landtag einbringen.

Notwendigkeit der Schuldenbremse wird von allen Beteiligten anerkannt

In den Verfassungstext soll ein Hinweis auf die „Einnahmen- und Ausgabenverantwortung“ des Landes aufgenommen werden. Man einigte sich darauf, die Schuldenreduzierung nicht nur durch Sparen, sondern auch durch höhere Einnahmen zu erreichen. Zudem wurde auf Verlangen der Kommunalverbände ein Absatz aufgenommen, der verhindern soll, dass die Landesregierung auf ihre Kosten spart.

Im Grundgesetz gibt es bereits eine Schuldenbremse, die auch für die Länder gilt. Die Parteien in Hessen wollen eine parallele Regelung für das Land, damit nicht das Grundgesetz die Landesverfassung aushebeln kann. Außerdem geht es um ein Symbol: Den Bürgern soll die Notwendigkeit von Einsparungen bewusst gemacht werden.

Mit Material von dpa

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