Der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier und der Bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer haben jetzt die Proklamation zur Einführung des Gedenktages für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation unterzeichnet. Dem haben die Kabinette beider Länder zugestimmt. Der Gedenktag wird in Bayern und Hessen künftig jedes Jahr am zweiten Sonntag im September begangen, erstmals am 14. September 2014.

 

„Es ist richtig und wichtig, diesen Gedenktag einzuführen“, erklärte der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier. Der hessische und bayerische Kabinettsbeschluss seien deutliche Signale für mehr Völkerverständigung und gegen das Vergessen. Der Regierungschef hatte bereits am 9. August dieses Jahres angekündigt, einen eigenen Gedenktag einzuführen. Nach der Proklamation durch Ministerpräsident Bouffier und dem Beschluss des Kabinetts hat das Land Hessen ab sofort einen eigenen Gedenktag.

 

Der Bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer sagte: „Die Erinnerung an das Leid durch Flucht, Vertreibung und Deportation ist mir ein persönliches Anliegen. Wir dürfen nicht zulassen, dass die Lehren aus der Geschichte in Vergessenheit geraten. Die Bedeutung des Friedensprojekts Europa erschließt sich nur demjenigen, der auch um das unermessliche Leid weiß, das im und nach dem Zweiten Weltkrieg verursacht wurde. Der Gedenktag ist deshalb ein wichtiges Signal: Vertreibung ist und bleibt Unrecht!“

 

In seiner Proklamation erklärte der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier: „Rund ein Viertel aller in Hessen lebenden Bürgerinnen und Bürger haben Flucht oder Vertreibung selbst erlebt oder sind durch das Schicksal der nächsten Angehörigen davon betroffen. Sie verloren ihr Eigentum, ihre Heimat und viele auch ihre Angehörigen. Wir wollen die Erinnerung an diese Ereignisse für künftige Generationen lebendig halten und zu Verantwortung und Versöhnung mahnen.“ Der Beschluss sei auch ein Zeichen der würdigenden Anerkennung für die gelungene Integration und die Aufbauleistung der Heimatvertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler in Hessen. „Mit unserem hessischen Gedenktag erinnern wir an das Unrecht, das Millionen Menschen nach der Katastrophe des Zweiten Weltkriegs widerfahren ist“, betonte Bouffier. Der Gedenktag solle auch an das Miteinander in Europa fördern, damit Vertreibungen und Deportationen im Sinne der Charta der Heimatvertriebenen als Mittel der Politik geächtet blieben. „Vom nächsten Jahr an werden wir den Tag in würdiger Weise zusammen mit den Heimatvertriebenen, Aussiedlern und Spätaussiedlern in Hessen gemeinsam begehen“, erklärte der Hessische Ministerpräsident abschließend.

 

Hintergrund zum hessischen Gedenktag

 

Der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier hat mit einer Proklamation den „Hessischen Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation“ eingeführt. Die Hessische Landesregierung hatte sich mit der Proklamation des Regierungschefs in ihrer Kabinettsitzung befasst. Erstmals wird der Gedenktag am 14. September 2014 begangen und von da an jährlich am zweiten Sonntag des Septembers.

 

Auf Initiative der Fraktionen von CDU und FDP vom 26. September 2012 hatte der Hessische Landtag mittels Beschluss des Sozialpolitischen Ausschusses vom 17. Januar 2013 die Landesregierung gebeten, sich bei der Bundesregierung erneut für die Einführung eines nationalen Gedenktages für die Opfer von Flucht und Vertreibung einzusetzen. Bereits im Jahr 2003 hatte Hessen im Bundesrat eine entsprechende Initiative unterstützt und sich für die Einführung eines nationalen Gedenktages engagiert. Trotz intensiver Bemühungen der Hessischen und der Bayerischen Landesregierungen wurde bis heute kein nationaler Gedenktag realisiert.

Der Text der Proklamation lautet:

 

Proklamation des Hessischen Ministerpräsidenten

zum Hessischen Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation

 

Rund ein Viertel aller in Hessen lebenden Bürgerinnen und Bürger haben Flucht oder Vertreibung selbst erlebt oder sind durch das Schicksal der nächsten Angehörigen davon betroffen. Sie verloren ihr Eigentum, ihre Heimat und viele auch ihre Angehörigen.

 

Wir wollen die Erinnerung an diese Ereignisse für künftige Generationen lebendig halten und zu Verantwortung und Versöhnung mahnen. Dieser Gedenktag ist ein auch Zeichen der würdigenden Anerkennung für die gelungene Integration und die Aufbauleistung der Heimatvertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler in Hessen.

 

Er soll weiterhin an das Miteinander in Europa erinnern und dieses fördern, damit Vertreibungen und Deportationen im Sinne der Charta der Heimatvertriebenen als Mittel der Politik geächtet bleiben. Er ist ein Tag der Erinnerung und Mahnung zur Wahrung der Menschenrechte, für Frieden und Freiheit. Dieser Tag relativiert nicht das Gedenken an andere Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und des 2. Weltkrieges.

 

Ich erkläre den zweiten Sonntag im September, beginnend ab dem Jahr 2014, zum jährlichen „Hessischen Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation“ und  rufe dazu auf, diesen Tag in würdiger Weise zusammen mit den Heimatvertriebenen, Aussiedlern und Spätaussiedlern in Hessen zu begehen.

Foto: Hessische Staatskanzlei

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