Der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier hat die heutige Zustimmung des Bundesrats zur Aufbauhilfeverordnung der Bundesregierung begrüßt: „Das Land Hessen trägt seinen Teil dazu bei, dass bundesweit die Schäden beseitigt werden können. Die Wiederaufbauhilfen müssen jetzt bundesweit schnell und unbürokratisch die betroffenen Bürgerinnen und Bürger erreichen“, betonte der Regierungschef. Hessen erhält zunächst, wie in der Verordnung festgelegt, 50 Prozent der landesweit festgestellten Schäden, das sind 9,6 Millionen Euro aus dem Fonds „Aufbauhilfe“. „Landwirte, Privatpersonen und Unternehmen können diese Mittel beantragen. Ein Teil wird zudem für die Instandsetzung von Landesstraßen und der lokal betroffenen Infrastruktur verwendet“, erläuterte der Ministerpräsident.

In Hessen sind zahlreiche landwirtschaftliche Flächen durch die Hochwässer insbesondere an Werra, Main und Rhein betroffen. Die Landesregierung hat mit Unterstützung des Bundes sechs Millionen Euro bereitgestellt, um Schäden bei den betroffenen Betrieben zu regulieren. „Wir haben ein Soforthilfeprogramm aufgelegt, um schnell und gezielt Hilfe zu leisten“, sagte Landwirtschaftsministerin Lucia Puttrich. Damit können landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe in Hessen, die durch das Hochwasser in Mai und Juni 2013 Schäden an Aufwuchs und Betriebseinrichtungen erlitten haben, auf Antrag eine Zuwendung als Schadensausgleich erhalten. Betroffene Landwirte und Gärtner können sich an ihre Bewilligungsstelle beim Landkreis wenden, sie erhalten dort die entsprechenden Antragsunterlagen. Derzeit liegen bei den Behörden über 100 Anträge von Betroffenen vor. 310.000 Euro wurden bereits durch das Ministerium angewiesen. „Die bereitgestellten Mittel werden ausreichen, um die Schäden regulieren zu können“, zeigt sich Puttrich mit dem bisherigen Verlauf des Soforthilfeprogramms zufrieden.

Vom Soforthilfeprogramm des Innenministeriums für die Hochwasseropfer profitieren betroffene Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen gleichermaßen. Insgesamt stehen für Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen bis zu vier Millionen Euro für den Ausgleich ihrer Hochwasserschäden zur Verfügung. Erste Anträge sind bereits eingegangen – bis zum 31. Oktober können die Hochwasseropfer noch Anträge beim jeweiligen Kreisausschuss stellen, der diese prüft und dem Regierungspräsidium Kassel zuleitet, das die finanziellen Hilfen des Innenministeriums landesweit koordiniert. Innenminister Boris Rhein: „Wir wollen den Menschen und Betrieben, die ohne eigenes Verschulden durch das Hochwasser in eine finanzielle Schieflage geraten sind, schnell und möglichst unbürokratisch unter die Arme greifen. Darüber hinaus helfen wir den Städten und Gemeinden beim Wiederaufbau ihrer zerstörten Infrastruktur.“

„An den hessischen Landesstraßen sind infolge des Hochwassers Schäden in Höhe von fünf Millionen Euro entstanden“, teilte Hessens Verkehrsminister Florian Rentsch mit: „Diese Summe haben wir angemeldet und werden eine Erstattung aus dem Fonds erhalten. Da, wo die Sicherheit unmittelbar gefährdet war, sind die Schäden selbstverständlich bereits behoben; in anderen Fällen werden sich die Reparaturen jedoch noch einige Zeit hinziehen“, so Rentsch.

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