„Wir sind heute wieder einen großen Schritt weiter, damit es für die Menschen rund um den Flughafen spürbar leiser wird“, sagte der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier anlässlich der Vorstellung des Kriterienkatalogs für den Regionalfonds. Die vom Ministerpräsidenten ins Leben gerufene „Allianz für Lärmschutz“ beschloss im Februar 19 Maßnahmen des aktiven Schallschutzes sowie ein Paket in Höhe von 335 Millionen Euro für Maßnahmen des passiven Schallschutzes. Hauptteil dieses Pakets ist der Regionalfonds, mit dem 265 Millionen Euro für Maßnahmen des passiven Schallschutzes bereitgestellt werden. „Unser vorrangiges Ziel ist und bleibt der faire Interessenausgleich zwischen den Bürgerinnen und Bürgern in der Region und der Zukunftsfähigkeit des Flughafens. Wir nehmen die Sorgen der Anwohner ernst und werden auch künftig gemeinsam mit allen Beteiligten nicht in unserem Bemühen nachlassen, zu weiteren deutlichen Entlastungen zu kommen“, sagte Bouffier.

 

Rund 17.300 Haushalte in der Umgebung des Frankfurter Flughafens sollen über ihren gesetzlichen Anspruch hinaus zusätzliche Unterstützung beim passiven Schallschutz erhalten. Dies sehen die Vorschläge des Forums Flughafen und Region (FFR) für die Verwendung der Mittel aus dem neuen Regionalfonds vor. Die FFR-Vorstandsmitglieder Oliver Quilling, Landrat des Kreises Offenbach, und Dr. Stefan Schulte, Vorstandsvorsitzender der Fraport AG, übergaben die Empfehlungen heute an Ministerpräsident Volker Bouffier und Wirtschaftsminister Florian Rentsch. Rentsch erklärte, dass jetzt der Erlass der Förderrichtlinie umgesetzt werden kann, damit die Betroffenen so schnell wie möglich Hilfe erhalten. „Die Vorschläge des FFR sollen die Grundlage der Erarbeitung der Richtlinie bilden. Nachdem im Juli das Regionalfondsgesetz verabschiedet wurde, ist mit der Ausarbeitung der Vorschläge ein weiterer Schritt zur Umsetzung der ‚Allianz für Lärmschutz‘ getan.“

 

Ministerpräsident Volker Bouffier betonte: „Damit liegen wir in den Umsetzungen der Maßnahmen sehr gut im Zeitplan, den sich die Unterzeichner der ‚Allianz für Lärmschutz‘ im Februar gesteckt hatten. Dies zeigt deutlich, wie wichtig es allen Unterzeichnern ist, schnell und wirksam zu einer Entlastung der Bürgerinnen und Bürger im Umfeld des Flughafens zu kommen.“

 

Am 29. Februar 2012 hatte die Landesregierung gemeinsam mit Akteuren der Luftverkehrswirtschaft beschlossen, den passiven Schallschutz im Umfeld des Frankfurter Flughafens zu verbessern und dazu einen Regionalfonds einzurichten. In diesen Fonds zahlt das Land Hessen 100 Millionen Euro, die Fraport AG mindestens 15 Millionen Euro. Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen beteiligt sich mit Darlehensmitteln in Höhe von 150 Millionen Euro. Ministerpräsident Bouffier erläuterte, dass die rechtlichen Grundlagen zur administrativen Umsetzung des Regionalfonds vom Land noch vor der Sommerpause mit dem Regionalfonds-Gesetz beschlossen wurden. „Wer und was gefördert werden soll, wollten wir jedoch nicht vorgeben, sondern von den Betroffenen selbst erarbeiten lassen. Daher hat die ‚Allianz für Lärmschutz‘ das Forum Flughafen und Region gebeten, einen Vorschlag zu erarbeiten, welche Zielgruppen und welche Maßnahmen gefördert werden sollen. Aus unserer Sicht verfügt das FFR auch deshalb über eine besondere Legitimation für diese Aufgabe, weil es in der Tradition des Regionalen Dialogforums steht“, sagte der Ministerpräsident.

 

Der Regionalfonds beruht auf drei Säulen: Erstens der Förderung von Maßnahmen des passiven Schallschutzes von Privathaushalten durch Zuschüsse und Darlehen, zweitens der Förderung von Maßnahmen des passiven Schallschutzes für Kindertagesstätten und Schulen in den von Lärm besonders betroffenen Kommunen und drittens der Förderung der nachhaltigen Entwicklung von Kommunen, die durch den Flughafenausbau in ihrer Entwicklung stark eingeschränkt sind. „Der Regionalfonds bringt mehr Ruhe für Privathaushalte, Schulen, Kindergärten und Kommunen“, so Bouffier.

 

Nach den Vorstellungen des FFR sollen 60 Prozent der verfügbaren Barmittel an Privathaushalte verteilt werden. Ergänzend zu ihren Ansprüchen nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm können sie Zuschüsse von voraussichtlich bis zu 4.350 Euro pro Wohneinheit sowie zinsgünstige Darlehen von bis zu 8.500 Euro pro Wohneinheit für Schalldämmung ihrer Wohn- und Schlafräume beantragen. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Mittel und einer Schätzung der anspruchsberechtigten Haushalte innerhalb des vom FFR vorgesehenen Anspruchsgebietes. 15 Prozent sind für Kindergärten und Schulen vorgesehen, 25 Prozent für die nachhaltige Kommunalentwicklung. Die Mittel für die nachhaltige Kommunalentwicklung sollen nach Empfehlung des FFR zur Verbesserung der kommunalen Sozial- und Bildungsinfrastruktur, Kinder- und Jugendarbeit sowie der Verlegung von Schulen und Kindergärten verwendet werden.

 

Das FFR empfiehlt das Vorziehen derjenigen gesetzlichen Ansprüche, die erst sechs Jahre nach Festsetzung der Lärmschutzbereichsverordnung entstehen. Demnach können diese Ansprüche bereits mit Inkrafttreten der Richtlinie geltend gemacht werden.

 

Ministerpräsident Volker Bouffier und Wirtschaftsminister Florian Rentsch dankten dem FFR für die Arbeit. Die Arbeitsgruppe habe sich der schwierigen Aufgabe gestellt, ein sachgerechtes Konzept zur Mittelverteilung auszuarbeiten. „Ich bin sehr froh darüber, dass dies so gut gelungen ist. Daher danke ich insbesondere Landrat Quilling als Mitglied des Vorstandes des FFR und Leiter der Arbeitsgruppe, aber auch allen anderen, die an der Erarbeitung beteiligt waren, allen voran dem Umwelt- und Nachbarschaftshaus. Ich möchte aber auch den Kommunen selbst danken, die durch ihre Mitwirkung dazu beigetragen haben, dass heute ein bereits abgestimmter Vorschlag überreicht werden kann“, betonte Bouffier. Wirtschaftsminister Rentsch ergänzte abschließend: „Uns ist es wichtig, dass die Kriterien in Absprache mit der Region formuliert werden. Nun ist es Sache der Landesregierung, diese Vorschläge in einer Förderrichtlinie rechtssicher umzusetzen. Selbstverständlich setzen wir uns weiterhin für die Verbesserung des aktiven Schallschutzes ein. Hierzu erwarte ich bereits für Oktober die Umsetzung einzelner weiterer Maßnahmen.“


Fotos: E. Blatt (Hessische Staatskanzlei)

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