Der Bürgermeister der Stadt Hünfeld, Dr. Eberhard Fennel, hat bei seiner Verabschiedungsfeier die Freiherr-vom-Stein-Plakette aus den Händen des Hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier erhalten. Der Regierungschef erklärte: „Die Stadt Hünfeld hat 36 Jahre lang immer wieder denselben Mann zum Stadtoberhaupt bestimmt.

Dr. Eberhard Fennel hat als Bürgermeister seiner Geburtsstadt eine Ära geprägt.“ Nur wer auf die Menschen zugehe, den Kontakt zu seinen Mitbürgerinnen und Mitbürgern suche und mit Augenmaß und Vernunft entscheide, könne solch eine Bilanz vorweisen. Die Freiherr-vom-Stein-Plakette ist die höchste Auszeichnung des Landes im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung und wird vom Hessischen Minister des Innern und für Sport verliehen.

„Nicht allein die Stadt Hünfeld und ihre Bürgerinnen und Bürger, auch das Land Hessen verdankt ihm viel. Dr. Eberhard Fennel hat sich um die Kommunalpolitik verdient gemacht. Besonders ist auch sein jahrzehntelanges, herausragendes und überregionales Wirken für die Kommunen im Hessischen und Deutschen Städtetag zu würdigen. Es ist für mich eine Freude, ihm die Freiherr-vom-Stein-Plakette zu überreichen“, so der Ministerpräsident.

Der 65-jährige Jurist wurde erstmals im März 1978 zum Bürgermeister von Hünfeld gewählt. Zuvor hatte sich Fennel bereits als Stadtverordneter in seiner Heimatstadt engagiert und war zudem als Kreistagsabgeordneter in Fulda tätig. Ebenfalls im Jahr 1978 begann der dreifache Vater, sich für den Hessischen Städtetag einzusetzen. Bis heute amtiert Eberhard Fennel als Vizepräsident des Verbands. Der scheidende Bürgermeister ist zudem Mitglied in zahlreichen Vereinen seiner Heimatstadt, darunter die Freiwillige Feuerwehr Hünfeld-Mitte, der Reit- und Fahrverein Hünfeld sowie der Hünfelder Kultur- und Museumsgesellschaft. 

Die Freiherr-vom-Stein-Plakette kann an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens vergeben werden, die sich im Bereich der Kommunalverwaltung oder der Kommunalpolitik besonders verdient gemacht haben. Ebenso wird sie Gemeinden und Städten verliehen, die auf ein mindestens 750-jähriges Bestehen zurückblicken und das historische Ereignis im festlichen Rahmen – die Jubiläumszahl muss durch 25 teilbar sein – feiern wollen.

 

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