Ministerpräsident Volker Bouffier: „Die bundesweite Notbremse ist notwendig – Beim Impfen gehen wir einen großen Schritt voran.“

In Hessen werden die Regelungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes übernommen. Die Hessische Landesregierung hat zudem Anpassungen an den bestehenden Corona-Verordnungen beschlossen.

„Gestern hat das Infektionsschutzgesetz den Bundesrat passiert. Uns allen ist bewusst, dass mit den neuen Beschlüssen erneut riesige Herausforderungen und erhebliche Einschränkungen auf die Bürgerinnen und Bürger zukommen werden“, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier. „Unser Ziel, das Gesundheitssystem nicht zu überlasten und die Pandemie einzudämmen, steht nach wie vor und so dringend wie nie an oberster Stelle unseres Handelns. Deshalb haben wir die Änderungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes übernommen. Konkret heißt das: Wenn die 7-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, greift die Bundesnotbremse.“

Gleichzeitig baut Hessen die Impfstrategie weiter aus und öffnet die Terminregistrierung für die Priorisierungsgruppe 3. „Das ist ein wichtiger Schritt beim Impfen, unserem wichtigsten Baustein beim Weg aus der Pandemie.“

Impfen: Registrierung für dritte Priorisierungsgruppe ab sofort möglich

Die Landesregierung wird alles dafür tun, möglichst vielen Menschen so schnell wie möglich ein Impfangebot zu machen. Hessen öffnet die dritte Priorisierungsgruppe entsprechend der Impfverordnung des Bundes. Damit haben ab sofort insgesamt etwa 1,5 Millionen weitere in Hessen impfberechtigte Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich für die persönliche Schutzimpfung gegen das Corona-Virus telefonisch oder online zu registrieren. Dazu zählen beispielsweise die Beschäftigten des Einzelhandels sowie des Brand- und Katastrophenschutzes und der Kinder- und Jugendhilfe. Angehörige der Priorisierungsgruppe 1 und 2 erhalten weiterhin vorrangig ein Impfangebot.

Der Hessische Innenminister Peter Beuth erklärte: „Mit der Öffnung der Gruppe 3 ist mehr als die Hälfte der Hessinnen und Hessen ab heute impfberechtigt. Rund 20,2 Prozent der Bürgerinnen und Bürger wurde bereits mindestens einmal geimpft. Wir wollen so schnell wie möglich, so viele Menschen wie möglich vor dem Corona-Virus schützen. Ich rufe alle Angehörigen der Gruppe 3 auf, sich beim Land zu registrieren. Je nach Fortschritt in den 28 hessischen Impfzentren können schon sehr kurzfristig Termine frei werden. Dafür haben wir in Absprache mit den Kommunen die Kapazitäten erneut gesteigert, sodass in der letzten Kalenderwoche mit mehr als 170.000 Impfungen ein neuer Höchstwert erreicht wurde. Diese Marke werden wir bis Sonntag noch einmal steigern können. Unsere Devise lautet: alle verfügbaren Wirkstoffe sollen unmittelbar zum Einsatz kommen.“

In mehreren Landkreisen und kreisfreien Städten werden in wenigen Tagen alle registrierte Personen aus den bisher priorisierten Gruppen 1 und 2 geimpft sein bzw. Impftermine erhalten haben. Dies liegt nicht zwingend an der individuellen Impfgeschwindigkeit in der jeweiligen Gebietskörperschaft vor Ort, sondern vielmehr an der stellenweise erheblich unterschiedlichen Altersstruktur. „Wenn in einzelnen Regionen nicht mehr ausreichend impfberechtigte Bürgerinnen und Bürger für die Schutzimpfungen zur Verfügung stehen, ist eine Öffnung der Gruppe 3 zwingend. Wer an der Reihe ist und sich impfen lassen möchte, soll auch schnellstmöglich drankommen“, erläuterte der Hessische Innenminister.

Priorisierungsgruppe 3: Wer ist jetzt impfberechtigt?

Wie die bereits priorisierte Gruppe 2 ist die nun geöffnete Gruppe 3 ebenfalls sehr heterogen. Impfberechtigte der Priorisierungsgruppe 3 haben nach der bundesweiten Impfverordnung eine erhöhte Priorität und werden daher bevorzugt geimpft. Registrieren können sich alle Personen, die in §4 der Corona-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums genannt werden. Grundsätzlich lässt sich der Anspruch aus Alters-, Gesundheits- oder Berufsgründen ableiten.

So befinden sich rund 700.000 Hessinnen und Hessen im Alter von 60 bis 69 Jahren in der Gruppe 3.
Unabhängig von ihrem Alter gehören Menschen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Corona-Infektion auch zur Gruppe 3, z.B. Menschen mit akuten Herzleiden, Asthma, Rheuma oder Autoimmunerkrankungen.
Aufgrund ihres Berufs sind neben den erwähnten Feuerwehrleuten und Katastrophenschützern eine Fülle von weiteren Personen impfberechtigt. Dazu gehören zum Beispiel Mitglieder und Beschäftigte von Verfassungsorganen (wie z.B. Bundes- und Landtagsabgeordnete, Teile der Verwaltung oder Wahlhelfer), Beschäftigte im Bereich Kritischer Infrastrukturen (z.B. Pharmawirtschaft oder Energieversorgung) oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Lebensmitteleinzelhandels.
Wie auch die bei der Gruppe 2 lässt sich die Anzahl der Impfberechtigten der Gruppe 3 nur schätzen: Bis zu 1,5 Millionen Menschen könnten in Hessen unter die Bestimmung fallen.

Land startet Pilotverfahren für betriebliche Impfungen

Weil sich in der dritten Priorisierungsgruppe Hunderttausende Personen aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit impfen lassen können, sollen neben den Impfzentren und Hausarztpraxen die betrieblichen Impfungen eine dritte Säule in der bundesweiten Impfkampagne bilden. Ziel ist es, bestehende Strukturen für eine effektive Impforganisation zu nutzen. Bereits ab Juni 2021 plant der Bund – analog zum Verfahren bei Hausärzten – eine Regelversorgung priorisierter Institutionen mit entsprechenden Möglichkeiten zur Impfung der Mitarbeiterschaft durch Betriebsärztinnen und -ärzte.

Bereits zuvor wird das Land Hessen ein Pilotverfahren mit den Pharmaunternehmen Merck KGaA aus Darmstadt, der Sanofi-Aventis Deutschland GmbH aus Frankfurt, der B. Braun Melsungen AG sowie der Marburger Pharmaserv GmbH starten. Die jeweils dort Beschäftigten sind nach der Impfverordnung des Bundes Angehörige der Gruppe 3 und tragen darüber hinaus mit ihrer Arbeit für den Impffortschritt in der Bundesrepublik bei. „Firmen wie Biontech sind auf die stetige Lieferung von zahlreichen Inhaltsstoffen angewiesen, bevor ein fertiges Impffläschchen ausgeliefert werden kann. Außerdem benötigen unsere Ärztinnen und Ärzte millionenfach Impfzubehör, damit die Dosen verabreicht werden können. Alle vier Unternehmen sind besonders systemrelevant, weil ihre Arbeit direkt dazu beiträgt, die Impfkampagne in Deutschland zu unterstützen“, erläuterte Innenminister Peter Beuth.

Weitere Einsatzkräfte erhalten rasch Impfangebote

Mit der Öffnung der Priorisierungsgruppe 3 werden mehr als 70.000 Angehörige der Feuerwehren und im Katastrophenschutz einen schnellen Weg zur Impfung erhalten. „Das sind gute Nachrichten für unsere ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer. Sie benötigen für ihren lebensrettenden freiwilligen Dienst die nötige Sicherheit im Umgang mit Hilfsbedürftigen. Außerdem ist ihre dauerhafte Einsatzbereitschaft in besonderem Maße systemrelevant. Ich danke den Kameradinnen und Kameraden für ihre Geduld und freue mich, dass ich ihnen allen nun dieses Angebot machen kann“, sagte Innenminister Peter Beuth.

Impffortschritt in Hessen

Mit Stand 22. April 2021 wurden insgesamt 1.270.206 Erstimpfungen und 461.592 Zweitimpfungen in Hessen durchgeführt. Rund 130.000 registrierte Impfberechtigte, ganz überwiegend aus der Priorisierungsgruppe 2 werden noch diesen Monat ihre Terminangebote erhalten und sollen bis spätestens Ende Mai ihre Erstimpfungen erhalten.

Hessen liegt am heutigen Tage bei den vollständigen Impfungen (Zweitimpfungen) mit einer Quote von 7,3 Prozent der Gesamtbevölkerung auf Rang 6 und damit deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Bei der Erstimpfungsquote wird unser Land in den nächsten Tagen wieder erneut messbar aufholen. Die Unterschiede und Schwankungen liegen zum Teil auch in der periodischen Terminvergabe begründet. Derzeit finden schlicht mehr Zweitimpfungen mit dem Impfstoff von Biontech (zwischen drei und sechs Wochen Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung) statt.

Ein valider Bundesländervergleich ist nur noch bedingt sinnvoll möglich, weil die Anzahl der gelieferten Impfstoffdosen nicht mehr der Bevölkerungsquote nach Königsteiner Schlüssel entspricht. Während das Saarland pro 100 Einwohner bisher 38,5 Impfdosen erhalten hat, wurden nach Hessen 30 Dosen geliefert. Hinzu kommt, dass sich Hessen, jederzeit an die Empfehlungen des Bundes zur Sicherstellung der Zweitimpfungen gehalten hat. Hierfür wird lediglich eine Minimalreserve in den Zentrallagern zurückgehalten, um die wichtigen Zweitimpfungen – auch angesichts sich immer wieder ändernder Rahmenbedingungen – garantieren zu können. Bis heute mussten in Hessen daher nahezu keine Impftermine aufgrund fehlenden Impfstoffs abgesagt werden, wie es in anderen Bundesländern der Fall war und ist.

Innerhalb einer Kalenderwoche werden nahezu alle Impfdosen, die das Land den Impfzentren zur Verfügung stellt, auch verimpft. Alle weiteren Dosen befinden sich in den Impfzentren. Vorgabe des Landes ist es, dass alle zur Verfügung gestellten Impfdosen auch schnellstmöglich verimpft werden sollen. Eigene Rückstellungen der Landkreise sind nicht notwendig, da das Land stets dafür Sorge trägt, dass vereinbarte Termine auch mit der entsprechenden Anzahl von Impfdosen hinterlegt sind. Das Land hat die Impfzentren gebeten, eigene Rückstellungen von Impfdosen schnellstmöglich für das Terminverfahren freizugeben. Bereits mit dem Einsatzbefehl vom 28. Januar 2021 hat das Land alle Gebietskörperschaften dazu aufgefordert, sicherzustellen, dass kein Impfstoff wegen Überlagerung verfällt. Zudem hat das Land Hessen den Impfzentren empfohlen, in eigener Zuständigkeit „Nachrückerlisten“ zu führen, auf denen schnell verfügbare, priorisiert zu impfende Personengruppen aufgeführt sind.

Weitere Informationen finden Sie hier

Vorheriger Beitrag Nächster Beitrag