Die Beauftragte der Landesregierung für Kinder- und Jugendrechte, Professorin Dr. Katharina Gerarts, hat am Dienstag dem Hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier und dem Hessischen Minister für Soziales und Integration, Stefan Grüttner, eine Kinder- und Jugendrechte-Charta für Hessen übergeben. Nach einjähriger Arbeit ist das Werk nun fertiggestellt. „Die Charta ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in unserem Land. Mit diesem Kinderrechte-Leitfaden für die Hessische Landesregierung sind wir ein Vorreiter in Deutschland. In keinem anderen Bundesland gibt es eine solch konzipierte Charta, bei deren Anfertigung Kinder und Jugendliche derart intensiv eingebunden waren. Wir werden unser Bestmögliches für die Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Charta tun“, sagte der Ministerpräsident. Die Kinder- und Jugendrechte müssen in die Mitte der Gesellschaft und ins Bewusstsein der Menschen gerückt werden. „Kinder müssen wissen, dass sie Rechte haben und welche das sind“, sagte Volker Bouffier. In der Reform der Hessischen Landesverfassung, über die die Bürger Ende Oktober abstimmen können, ist die Stärkung der Rechte von Kindern ausdrücklich vorgesehen. Dies soll dazu beitragen, Kinder vor Missbrauch und Vernachlässigung zu schützen.

Beauftragte der Landesregierung vor einem Jahr ernannt

Minister Stefan Grüttner fügte an: „Ich danke Frau Prof. Gerarts für ihr unermüdliches Wirken auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendrechte. Es ist mehr als beachtlich, was sie als Landesbeauftrage in nur einem Jahr in der Charta zusammengetragen und erarbeitet hat. Besonders gut gefallen hat mir, dass so viele Kinder und Jugendliche in den Prozess involviert waren und direkt nach ihren Ansichten gefragt wurden.“ Mit der Ernennung der Hessischen Kinder- und Jugendrechte-Beauftragten vor genau einem Jahr zeige die Landesregierung, dass die Kinderrechte laut der UN-Kinderrechtkonvention ein wichtiges Anliegen für das Land Hessen sind, sagte Stefan Grüttner. Es gelte, Kinderrechte bekannt zu machen und für diese zu sensibilisieren. Kinderrechte sollen gesetzlich verankert und institutionalisiert werden, lautet eine weitere Handlungsempfehlung der Charta. Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen, etwa durch Jugendparlamente, müsse ermöglicht und gefördert sowie kinderfreundliche Umwelten geschaffen werden. Darüber hinaus stehen folgende Handlungsempfehlungen im Fokus der Charta: Familiensinn stärken, Kinderarmut bekämpfen, Chancengerechtigkeit fördern, Inklusion verwirklichen, vor Gewalt schützen, Gesundheit fördern, Medienkompetenz vermitteln und das Recht auf Kindheit gewährleisten.

Projekt „Netzwerk gegen Gewalt“

Die Hessische Landesregierung tut bereits vieles, um diese Handlungsempfehlungen umzusetzen. Dies zeigen die folgenden Beispiele: So hat sie etwa das „Netzwerk gegen Gewalt“ geschaffen. In diesem arbeiten das Hessische Ministerium des Innern und für Sport, das Hessische Ministerium für Soziales und Integration, das Hessische Ministerium der Justiz und das Hessische Kultusministerium ressortübergreifend zusammen. Es dient der Prävention von Gewalttaten und richtet sich mit seinen Maßnahmen auch an die Zielgruppe der Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Kooperation und Vernetzung von Schule, Jugendhilfe, Justiz und Polizei.

Projekt „Kinderrechte in Kitas erfolgreich umsetzen“

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration setzt sich darüber hinaus für eine stärkere Bekanntmachung der Kinderrechte ein und fördert das Modellprojekt „Kinderrechte in Kitas erfolgreich umsetzen“. In fünf Modulen werden Fachkräfte in Kindertagesstätten dahingehend qualifiziert, wie sie auf der Grundlage des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplans Kinderrechte im Kita-Alltag umsetzen können.

Projekt „Gewaltprävention und Demokratielernen (GuD)“

Das seit August 2007 bestehende Projekt „Gewaltprävention und Demokratielernen (GuD)“ hat zum Ziel, Schulen bei der nachhaltigen Einrichtung von gewaltpräventiven und demokratieförderlichen Programmen durch Fortbildung und Beratung zu unterstützen. Die Fortbildungsangebote von GuD basieren auf Prinzipien und Standards der Partizipation, des Demokratielernens und der Gewaltprävention. Sie sind inhaltlich aufeinander abgestimmt und werden sowohl schulformspezifisch als auch schulformübergreifend angeboten. Praxisnähe und Umsetzbarkeit der Fortbildungsinhalte in den Schulalltag sind dabei von zentraler Bedeutung.

Charta durch Kinder, Jugendliche und Erwachsene erarbeitet

Mit der Übergabe der Kinder- und Jugendrechte-Charta an Ministerpräsident Volker Bouffier und Sozialminister Stefan Grüttner hat die Landesregierung ein Ziel des Koalitionsvertrages erfüllt. Die Handlungsempfehlungen der Charta entstanden durch eine intensive Einbindung von Kindern, bereits ab vier Jahren, und Jugendlichen in entsprechenden Workshops. Es fand zudem ein Dialogforum mit erwachsenen Expertinnen und Experten statt. „Die Kinderrechte, wie sie seit 1989 in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben sind, legen wesentliche Standards zum Schutz, zur Förderung und zur Partizipation von Kindern fest. Die Konvention ist ein wichtiger Bezugsrahmen für die Hessische Kinder- und Jugendrechte-Charta, die sehr umfangreich darstellt, was in Hessen bereits für die Rechte von Kindern getan wird und wo es noch Handlungsspielräume gibt“, sagte Professorin Dr. Katharina Gerarts.

Hintergrund:

Zu den Aufgaben der Beauftragten der Hessischen Landesregierung für Kinder- und Jugendrechte zählen vor allem die Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention. Ziel ist es, die Kinderrechte hessenweit bekannter zu machen und damit stärker in das öffentliche Bewusstsein zu bringen.

Downloads: 
Kinder- und Jugendrechte-Charta für Hessen

Links:
Weitere Informationen zur Landesbeauftragten
Video zur Erstellung der Hessischen Kinder- und Jugendrechte-Charta

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